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| | Völkerrecht in der Kurzfassung | |
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Admin Generalfeldmarschall


 Anzahl der Beiträge: 1279 Alter: 43 Ort: Berlin Arbeit/Freizeit: Ost-Preußen Anmeldedatum: 31.08.07
 | Thema: Völkerrecht in der Kurzfassung Sa Sep 01, 2007 9:53 am | |
| Das Völkerrecht in der Kurzfassung
Das Völkerrecht regelt als Friedens- und Kriegsvölkerrecht die Beziehungen der einzelnen Staaten untereinander. Es ist zum einen Gewohnheitsrecht, zum anderen ist es in zwischenstaatlichen Abkommen formuliert.
Das erste Abkommen über Kriegsvölkerrecht wurde 1899 in Den Haag getroffen. Im Jahre 1907 wurden die Abmachungen in der Haager Landkriegsordnung präzisiert. Für besetzte Gebiete wurden folgende Verhaltensmaßregeln festgesetzt:
Art. 46: ....Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
Art. 47: Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.
Art. 50: Keine Strafe in Geld oder anderer Art darf über eine ganze Bevölkerung wegen der Handlung einzelner verhängt werden, für welche die Bevölkerung nicht als mitverantwortlich angesehen werden kann.
Art. 55: Der besetzende Staat hat sich nur als Verwalter und Nutznießer der öffentliche Gebäude, Liegenschaften....zu betrachten, die sich in dem besetzten Staat befinden. Er soll den Bestand dieser Güter erhalten... Die Simson-Doktrin
von 1932 sieht die Annexion, d. h., den gewaltsamen Gebietserwerb als völkerrechtlich unzulässig an.
Die Atlantic Charta
von 1941 stellt in diesem Sinne fest:
1. (Die Unterzeichner) wünschen keine Gebietsveränderungen, die nicht mit den frei zum Ausdruck gebrachten Wünschen der betreffenden Völker übereinstimmen.
Zu den Unterzeichnern gehörten u. a. die Tschechoslowakei, Polen und die Sowjetunion.
Im Jahre 1945 wurden die Ziele und Grundsätze der
Vereinten Nationen festgeschrieben:
Art. 2,4: Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.
Art. 13,1: Die Generalversammlung veranlaßt Untersuchungen und gibt Empfehlungen ab,
b) um...zur Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion beizutragen.
In der
Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom Dezember 1948 wird Völkermord definiert als
Art. II: .....eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
b) Verursachung von schwerem körperlichen oder seelischen Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
d) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
betont im November 1967 noch einmal die
„.....Unzulässigkeit, Gebiete durch Krieg zu erwerben...“
Im November 1968 wird eine
Konvention über die Nichtanwendbarkeit gesetzlicher Verjährungsfristen auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit formuliert:
Art. 1: Keine gesetzliche Verjährung findet auf die folgenden Verbrechen Anwendung, ungeachtet des Zeitpunktes ihrer Begehung:
b) Verbrechen gegen die Menschlichkeit,......
Vertreibung durch bewaffneten Angriff oder Besetzung sowie unmenschliche Handlungen als Folge der Politik der Apartheid ...
Die Wiener Konvention
vom Mai 1969 regelt das Recht der völkerrechtlichen Verträge:
Art. 53: Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechtes steht. _________________ "Gerechtigkeit ist dort, wo Recht ist!"
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|  | | Admin Generalfeldmarschall


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 | Thema: Re: Völkerrecht in der Kurzfassung Mi Dez 03, 2008 7:59 pm | |
| Atlantik-Charta (14.August 1941) | Der Präsident der Vereinigten Staaten und Premierminister Churchill als Vertreter der britischen Regierung haben es auf ihrer Zusammenkunft als zweckmäßig erachtet, gewisse gemeinsame Grundsätze der Politik ihrer beiden Länder bekanntzugeben, Grundsätze, auf denen sie eine bessere Zukunft der Welt aufzubauen hoffen: 1. Ihre Länder suchen keinen Gewinn, weder territorialer noch anderer Natur. 2. Sie streben keine territorialen Veränderungen an, die nicht mit den frei zum Ausdruck gebrachten Wünschen der beteiligten Völker übereinstimmen. 3. Sie respektieren das Recht aller Völker, die Regierungsform zu wählen, unter der sie leben wollen, und es ist ihr Wunsch, dass souveräne Rechte und eine autonome Regierung all denen zurückgegeben werden, denen sie entrissen worden sind. 4. Sie werden sich bemühen, unter voller Beachtung ihrer bestehenden Verpflichtungen, für alle Staaten, groß oder klein, Sieger oder Besiegte, zu gleichen Bedingungen besseren Zugang zum Handel und zu den Rohstoffen der Welt zu schaffen, die zum wirtschaftlichen Wohlstand der Staaten benötigt werden. 5. Es ist ihr Bestreben, auf wirtschaftlichem Gebiet die volle Zusammenarbeit aller Nationen herbeizuführen, um für alle verbesserte Arbeitsbedingungen, wirtschaftlichen Aufschwung und soziale Sicherheit zu gewährleisten. 6. Nach der endgültigen Vernichtung der nationalsozialistischen Tyrannei hoffen sie, dass ein Friede geschlossen werde, in dessen Rahmen alle Nationen die Möglichkeit gegeben wird, innerhalb ihrer Grenzen in Sicherheit zu leben und der die Gewähr dafür bieten wird, dass alle Menschen in allen Ländern ihr Leben frei von Furcht und Not führen können. 7. Ein solcher Friede soll alle in die Lage versetzen, die Meere ungehindert befahren zu können. 8. Sie glauben, alle Völker der Welt müssen aus realpolitischen und aus geistigen Gründen auf die Anwendung von Gewalt verzichten. Da kein künftiger Frieden gewahrt bleiben kann, wenn Völker, die über ihre Grenzen hinaus durch ständige Aufrüstung zu Wasser, zu Lande und in der Luft mit Angriffen drohen, so glauben sie, dass die Entwaffnung solcher Länder bis zur Festlegung eines breiter gefassten und dauernden Systems allgemeiner Sicherheit wesentlich ist. [...] |
_________________ "Gerechtigkeit ist dort, wo Recht ist!"
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 | Thema: Re: Völkerrecht in der Kurzfassung Mi Dez 03, 2008 8:04 pm | |
| Die Völkerrechtslage in Deutschland
Stellungnahme des unabhängigen Völkerrechtlers Prof. Dr. jur. Bracht (FSP) I. Identität Deutschlands Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit dem Deutschen Reich und daher auch nicht identisch mit dem Deutschland von heute. Das Deutsche Reich besteht vielmehr bis auf den heutigen Tag fort. Und zwar aus folgenden Rechtsgründen:
- Es gibt kein festes Datum, ab dem das Deutsche Reich
untergegangen wäre. Daher besteht das Deutsche Reich bis auf den heutigen Tag fort. Nach Art. 25 des Grundgesetzes geht das Völkerrecht dem deutschen Recht im Range vor, weshalb alles, was dagegen verstößt, in Deutschland rechtswidrig ist. Das ergibt sich völkerrechtlich aus dem im Völkerrecht für den Krieg allein geltenden Gesetz des Internationalen Kriegsrechts, der sog. Haager Landkriegsordnung (HLKO) vom 18. 10. 1907. Sie gilt noch heute für jede Besatzungsmacht in jedem fremden Land, das infolge eines Krieges besetzt wurde (Art. 22 a.a.O.). Mithin ist davon auszugehen, daß das Deutsche Reich und auch Preußen noch vollständig weiterbestehen und nicht etwa gar völkerrechtlich zulässig von den Okkupationsmächten Polen, Rußland (Nord-Ostpreußen), Litauen (Memelkreise) annektiert worden sind.
- Nach allgemeinen
Völkerrecht könnte das Deutsche Reich und auch Preußen am 08.05.1945 erloschen sein, sofern eine sog. debellatio vorliegen würde. Das ist nach allgemeinem Völkerrecht dann der Fall, wenn eine politische Macht durch eine andere militärische Macht den Staat „Deutsches Reich" und auch „Preußen" vollkommen besiegt hätte. Das aber war nicht der Fall, wie sich völkerrechtlich eindeutig aus der „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Gewalt des Staates durch die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) und die Provisorische Regierung der Französischen Republik” vom 05.06.1945 (sog. Berliner Erklärung) ergibt. Dort erklärten die Sieger das Fortbestehen Deutschlands in den Grenzen vom 31.12.1937. Daher betrachten sie Deutschland als politische Einheit in diesem Rahmen und wollten so über Deutschland verhandeln. Das bedeutet, daß debellatio Deutschlands nicht vorliegt und daß schon aus diesem Rechtsrahmen und Rechtsgrund das Deutsche Reich und Preußen staats- und völkerrechtlich in vollem Umfang fortbestehen.
- Diese Rechtsgrundlage wurde vom deutschen
Staatsrecht bestätigt, indem das Bundesverfassungsgericht am 31.07.1973 nach deutschem Verfassungsrecht festlegte, daß das Deutsche Reich fortbesteht und daß das bis auf den heutigen Tag so bleibt, da diese Entscheidung bis heute nicht aufgehoben wurde. Sie wurde sogar noch durch eine neue Entscheidung dieses Gerichtes von 1975, die zu den Ostverträgen erging, bestätigt, welche ebenfalls bis heute fortbesteht. Die Bundesrepublik Deutschland ist daher nach dem allgemeinen Öffentlichen Recht, also nach dem Völkerrecht und dem deutschen Staatsrecht nicht identisch mit dem Deutschen Reich, das als solches bis heute fortbesteht. Sie ist daher auch nicht etwa der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, das ja als solches staats- und völkerrechtlich weiterbesteht. Es wird international auch nicht etwa durch die Bundesrepublik Deutschland vertreten, da dafür kein entsprechendes Mandat besteht. Eine den beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entgegenstehende Entscheidung hat es bis heute noch nicht gegeben. Es wird von Seiten der BRD-Regierung immer behauptet, daß die BRD identisch mit dem Deutschen Reich sei. Dies ist nicht richtig: Es kann nicht ein Staat mit einem anderen völkerrechtlich fortbestehenden Staat identisch sein. Auch das Staatsvolk kann das nicht, da die BRD kein eigenes Staatsvolk hat. Daher gibt es auch kein eigenes Gesetz, aus dem hervorginge, daß Deutsche “Bundesbürger der BRD” seien.
- Nach diesen beiden
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind die ersten staatsrechtlichern Organe der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Wiedervereinigung des gesamten Deutschen Reiches, also auch jenseits von Oder und Neiße, und ihre Pflichten zur Erreichung dieses Zieles nicht aufzugeben, sowie alles zu unterlassen, was dieses Ziel verhindern könnte. Es ist aber nicht zugleich in diesen Entscheidungen festgestellt worden, in welchem Rahmen diese Wiedervereinigung erfolgen sollte, wie also Ostdeutschland jenseits der Oder und Neiße behandelt werden sollte.
- Das ist auf die Formulierung des Art. 25 des
Grundgesetzes zurückzuführen: Danach ist das Völkerrecht Bestandteil des deutschen Bundesrechts. Diese allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Während viele Bestimmungen des Grundgesetzes nicht unbedingt Bestandteil des deutschen Rechts geworden sind, da sie von den Alliierten den Deutschen aufgezwungen worden sind und das deutsche Volk nie befragt wurde, ob es auch diese Bestimmungen haben wolle, gilt dieses nicht für den Art. 25 GG.
- Dort ist
allein auf der Grundlage des allgemeinen Völkerrechts die Wirkung dieser Bestimmung zur nationalen deutschen Pflicht geworden und völkerrechtlich zulässig. Es erscheint daher durchaus als Pflicht, einen neuen Freistaat Preußen in einem besonderen Teil des Deutschen Reiches zu begründen, da dem kein anderer Rechtsstatus entgegensteht.. Ein solcher ist jedenfalls nicht erkennbar.
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 Anzahl der Beiträge: 1279 Alter: 43 Ort: Berlin Arbeit/Freizeit: Ost-Preußen Anmeldedatum: 31.08.07
 | Thema: Was bedeutet eigentlich Völkerrecht? Sa Dez 13, 2008 12:59 pm | |
| "Was bedeutet Völkerrecht?"
Eine kurze Erklärung der UN
----- http://www.unis.unvienna.org/pdf/Treaty_2008_fact_sheet_5_de.pdf ----- _________________ "Gerechtigkeit ist dort, wo Recht ist!"
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|  | | Admin Generalfeldmarschall


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 | Thema: Völkerrecht / Atlantik-Charta Mi Feb 18, 2009 3:38 pm | |
| Ich bin zwar kein Freund von wikipedia.de, möchte hier jedoch einmal eine Ausnahme machen: http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrecht erklärt wunderbar, was und wie Völkerrecht ist. Einige Auszüge diesbezüglich hier: 1899 und 1907 wurden in den Haager Friedenskonferenzen kriegsvölkerrechtliche Regelungen festgelegt und der Haager Schiedsgerichtshof eingerichtet. Die Haager Landkriegsordnung wurde zur völkerrechtlichen Doktrin der zwei Weltkriege des 20. Jahrhunderts. Einer der entscheidenden Aspekte des modernen Völkerrechts, das Gewaltverbot, trat durch den Ersten Weltkrieg lange Zeit so zurück [2], dass es erst nach dem Ende des Ersten Weltkriegs zum ersten Mal im Briand-Kellogg-Pakt ( Kriegsächtungspakt) zwischen den beteiligten Staaten vereinbart wurde. Zuvor beschränkte sich das Völkerrecht, was den Krieg angeht, darauf, zu versuchen, Grausamkeiten einzudämmen und die Zivilbevölkerung zu schützen. Mit dem Völkerbund (gegründet 1919) und seiner Nachfolgeorganisation, den Vereinten Nationen (seit 1945), wurde erstmals eine gemeinsame internationale Ebene geschaffen, die auf die Sicherung eines für alle Staaten verbindlichen Völkerrechts abzielt. Als Meilensteine des (positiven) Völkerrechts, sind zu nennen:
- der Westfälische Friede von 1648
- der Frieden von Utrecht von 1713
- die Wiener Kongreßakte vom 9. Juli 1815
- die so genannte Heilige Allianz vom 26. September 1815
- das Aachener Kongressprotokoll vom 21. November 1818[3]
- der Pariser Frieden vom 30. März 1856
- die Genfer Konvention vom 22. August 1864
- die Petersburger Erklärung vom 11. Dezember 1868
- der Berliner Vertrag vom 13. Juli 1878
- die Congoakte vom 26. Februar 1885
- die Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907
- die Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907
- die Pariser Vorortverträge 1919 und 1920
- der Briand-Kellogg-Pakt vom 27. August 1928
- die Konvention von Montevideo von 1933
- die Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945
- die Genfer Abkommen vom 12. August 1949
- die zwei Zusatzprotokolle vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949
- das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982
- das Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998
Leider, oder mit Absicht, werden wichtige Bestandteile nicht erwähnt. Z.B. dieser: Atlantik-Charta vom 14. August 1941Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika und der Premierminister Churchill, der die Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich vertritt, sind zusammengetroffen und halten es für richtig, gewisse Grundsätze der nationalen Politik ihrer Länder bekanntzugeben, auf die sie die Hoffnung für eine bessere Zukunft der Welt gründen.
- Ihre Länder streben keine Bereicherung an, weder in territorialer noch in anderer Hinsicht.
- Sie wünschen keine territorialen Veränderungen, die nicht im Einklang mit dem Willen der betreffenden Völker stehen.
- Sie achten das Recht sämtlicher Völker, jene Regierungsform zu
wählen, unter der sie leben wollen. Sie wünschen, dass die Souveränität und die Eigen-Verwaltung jenen zurückgegeben werden, denen sie gewaltsam entrissen wurden.
- Sie sind bestrebt, mit Rücksicht auf bestehende Verpflichtungen
dahin zu wirken, dass alle Staaten, ob groß oder klein, ob Sieger oder Besiegte, gleichermaßen Zutritt zum Handel und zu den Rohstoffen der Welt erhalten, um zu wirtschaftlichem Wohlstand zu gelangen.
- Sie erstreben die größtmögliche wirtschaftliche Zusammenarbeit
aller Völker mit dem Ziele, allen Menschen bessere Arbeitsbedingungen, wirtschaftlichen Aufstieg und soziale Sicherheit zu bieten.
- Nach der endgültigen Zerstörung der ZENSUR-Herrschaft erhoffen sie
die Gestaltung eines Friedens, der es allen Völkern ermöglicht, innerhalb ihrer Grenzen in Frieden zu leben und der allen Menschen in allen Ländern ein Leben frei von Not gewährleistet.
- Dieser Friede soll es allen Menschen ermöglichen, ohne Hindernisse die Meere und Ozeane zu bereisen.
- Sie hegen die Überzeugung, dass alle Völker dieser Welt aus
ethischen und praktischen Gründen zum Verzicht auf Gewaltanwendung gelangen müssen. Der künftige Friede kann nicht erhalten werden, wenn die Rüstung zu Lande, zu Wasser und in der Luft durch Nationen weitergeführt wird, die mit Angriffen über ihre Grenzen hinaus drohen oder zu drohen bereit sind, daher glauben sie, dass die Abrüstung dieser Nationen nötig ist, solange nicht ein umfassendes und dauerhaftes System allgemeiner Sicherheit besteht. Sie werden in gleicher Weise alle anderen praktischen Maßnahmen fördern und ermutigen, den friedliebenden Völkern die erdrückenden Rüstungslasten zu erleichtern.
gez. Franklin D. Roosevelt gez. Winston S. Churchill _________________ "Gerechtigkeit ist dort, wo Recht ist!"
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 | Thema: Genfer Konvention – Was ist Kriegsverbrechen? Mi März 11, 2009 4:36 pm | |
| Vor ein paar Minuten habe ich mal wieder mehrere annonyme e.Post Briefe erhalten.
Einige möchte ich hier veröffentlichen.
Genfer Konvention – Was ist Kriegsverbrechen?
Zur Beurteilung der alliierten Kriegsverbrechen im Ersten Weltkrieg haben wir im Beitrag >>Haager Landkriegsordnung<< die entsprechenden Artikel, >>betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges<< ausgeführt. Selbstverständlich hatten im Zweiten Weltkrieg die genannten Haager Artikel noch ihre Gültigkeit.
Während die Haager Landkriegsordnung die Rechte und Pflichten der Militärs in einem Konflikt festgelegt hatte, beschrieben die Genfer Konventionen von 1909 und 1929 (sowie – nach dem Zweiten Weltkrieg – von 1949) die Grundpflichten zum Schutz der Opfer. Die Rot-Kreuz-Abkommen von Juli 1929 >>Zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde<< (60 Vertragsparteien) und das >>Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen<< (53 Vertragsparteien) waren als Reaktion auf die im Ersten Weltkrieg entstandenen humanitären Probleme im Zusammenhang mit kriegsgefangenen Soldaten abgeschlossen worden.
In einem anderen Beitrag 1) haben wir das Thema Repressalie und Geiselerschießungen behandelt. Repressalien wurden erst durch die Genfer Konvention über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949 in deren Artikeln 33 und 34 verboten.
Schließlich sei auf das 1925 verabschiedete und noch heute gültige Genfer Abkommen hingewiesen, das die >>Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege<< untersagt. Dieses Abkommen war nach dem Ersten Weltkrieg zum Schutz der Zivilbevölkerung notwendig geworden, da der Luftkrieg die Möglichkeit der Bombardierung von Städten eröffnete.
In seinem Artikel 8 II (b) hatte das Statut des Nürnberger Gerichtshofs Kriegsrechtsverletzungen, also Kriegsverbrechen, eingegrenzt: „Solche Verletzungen umfassen, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, Mord, Mißhandlungen oder Deportationen zur Sklavenarbeit oder für irgendeinen anderen Zweck von Angehörigen der Zivilbevölkerung von oder in besetzten Gebieten, Mord oder Mißhandlungen von Kriegsgefangenen oder Personen auf hoher See, Töten von Geiseln, Plünderung öffentlichen oder privaten Eigentums, die mutwillige Zerstörung von Städten, Märkten oder Dörfern oder jede durch militärische Notwendigkeit nicht gerechtfertigte Verwüstung.“ Dabei meinten die Nürnberger Juristen offensichtlich nur die Besiegten … 2)
1) Siehe Beitrag >>Zu Recht und Praxis von Geiselerschießungen<<. 2) Über Problembereiche des Kriegsverbrechens siehe vor allem die herausragende Studie von Arnim STEINKAMM, >>Grundlagen und Entwicklung des Kriegsvölkerrechts und ausgewählte Kategorien der Kriegsverbrechen<<, in: Franz W. SEIDLER u. Alfred DE ZAYAS, Kriegsverbrechen, Mittler, Hamburg-Berlin-Bonn 2002. __________________ _________________ "Gerechtigkeit ist dort, wo Recht ist!"
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 | Thema: Genfer Konventionen Mo Aug 22, 2011 8:15 am | |
| http://de.wikipedia.org/wiki/Genfer_Konventionen
Bei facebook wurde heute, am 22.08., folgendes geschrieben:
Heute vor 147 Jahren unterzeichneten die ersten 12 Staaten die "Genfer Konvention", Grundlage des humanitären Völkerrechts, besonders in Kriegszeiten. Sie geht zurück auf den Gründer des "Roten Kreuzes", den gläubigen Schweizer Christen Henri Dunant. Er sah, wie 1859 nach einer Schlacht Verwundete ohne Hilfe gelassen wurden.
Aber auch hier: https://www.drk.de/alt/voelkerrecht/genfer_konventionen/
oder http://www.weltalmanach.de/stichwort/stichwort_genf.html
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