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 Völkerrecht in der Kurzfassung

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BeitragThema: Völkerrecht in der Kurzfassung   Sa Sep 01, 2007 9:53 am

Das Völkerrecht in der Kurzfassung


Das Völkerrecht regelt als Friedens- und Kriegsvölkerrecht die Beziehungen der einzelnen Staaten untereinander. Es ist zum einen Gewohnheitsrecht, zum anderen ist es in zwischenstaatlichen Abkommen formuliert.

Das erste Abkommen über Kriegsvölkerrecht wurde 1899 in Den Haag getroffen. Im Jahre 1907 wurden die Abmachungen in der Haager Landkriegsordnung präzisiert.

Für besetzte Gebiete wurden folgende Verhaltensmaßregeln festgesetzt:

Art. 46: ....Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.

Art. 47: Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.

Art. 50: Keine Strafe in Geld oder anderer Art darf über eine ganze Bevölkerung wegen der Handlung einzelner verhängt werden, für welche die Bevölkerung nicht als mitverantwortlich angesehen werden kann.

Art. 55: Der besetzende Staat hat sich nur als Verwalter und Nutznießer der öffentliche Gebäude, Liegenschaften....zu betrachten, die sich in dem besetzten Staat befinden. Er soll den Bestand dieser Güter erhalten...


Die Simson-Doktrin

von 1932 sieht die Annexion, d. h., den gewaltsamen Gebietserwerb als völkerrechtlich unzulässig an.


Die Atlantic Charta

von 1941 stellt in diesem Sinne fest:

1. (Die Unterzeichner) wünschen keine Gebietsveränderungen, die nicht mit den frei zum Ausdruck gebrachten Wünschen der betreffenden Völker übereinstimmen.

Zu den Unterzeichnern gehörten u. a. die Tschechoslowakei, Polen und die Sowjetunion.

Im Jahre 1945 wurden die Ziele und Grundsätze der

Vereinten Nationen

festgeschrieben:



Art. 2,4: Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.

Art. 13,1: Die Generalversammlung veranlaßt Untersuchungen und gibt Empfehlungen ab,

b) um...zur Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion beizutragen.


In der

Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
vom Dezember 1948 wird Völkermord definiert als

Art. II: .....eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:

a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;

b) Verursachung von schwerem körperlichen oder seelischen Schaden an Mitgliedern der Gruppe;

c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;

d) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.


Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen

betont im November 1967 noch einmal die

„.....Unzulässigkeit, Gebiete durch Krieg zu erwerben...“


Im November 1968 wird eine


Konvention über die Nichtanwendbarkeit gesetzlicher Verjährungsfristen auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
formuliert:

Art. 1: Keine gesetzliche Verjährung findet auf die folgenden Verbrechen Anwendung, ungeachtet des Zeitpunktes ihrer Begehung:

b) Verbrechen gegen die Menschlichkeit,......

Vertreibung durch bewaffneten Angriff oder Besetzung sowie unmenschliche Handlungen als Folge der Politik der Apartheid ...


Die Wiener Konvention

vom Mai 1969 regelt das Recht der völkerrechtlichen Verträge:

Art. 53: Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechtes steht.

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BeitragThema: Re: Völkerrecht in der Kurzfassung   Mi Dez 03, 2008 7:59 pm

Atlantik-Charta (14.August 1941)
Der Präsident der Vereinigten
Staaten und Premierminister Churchill als Vertreter der britischen Regierung
haben es auf ihrer Zusammenkunft als zweckmäßig erachtet, gewisse gemeinsame
Grundsätze der Politik ihrer beiden Länder bekanntzugeben, Grundsätze, auf
denen sie eine bessere Zukunft der Welt aufzubauen hoffen:

1. Ihre Länder suchen keinen
Gewinn, weder territorialer noch anderer Natur.

2. Sie streben keine
territorialen Veränderungen an, die nicht mit den frei zum Ausdruck gebrachten
Wünschen der beteiligten Völker übereinstimmen.

3. Sie respektieren das Recht
aller Völker, die Regierungsform zu wählen, unter der sie leben wollen, und es
ist ihr Wunsch, dass souveräne Rechte und eine autonome Regierung all denen
zurückgegeben werden, denen sie entrissen worden sind.

4. Sie werden sich bemühen,
unter voller Beachtung ihrer bestehenden Verpflichtungen, für alle Staaten,
groß oder klein, Sieger oder Besiegte, zu gleichen Bedingungen besseren Zugang
zum Handel und zu den Rohstoffen der Welt zu schaffen, die zum wirtschaftlichen
Wohlstand der Staaten benötigt werden.

5. Es ist ihr Bestreben, auf
wirtschaftlichem Gebiet die volle Zusammenarbeit aller Nationen herbeizuführen,
um für alle verbesserte Arbeitsbedingungen, wirtschaftlichen Aufschwung und
soziale Sicherheit zu gewährleisten.

6. Nach der endgültigen
Vernichtung der nationalsozialistischen Tyrannei hoffen sie, dass ein Friede
geschlossen werde, in dessen Rahmen alle Nationen die Möglichkeit gegeben wird,
innerhalb ihrer Grenzen in Sicherheit zu leben und der die Gewähr dafür bieten
wird, dass alle Menschen in allen Ländern ihr Leben frei von Furcht und Not
führen können.

7. Ein solcher Friede soll
alle in die Lage versetzen, die Meere ungehindert befahren zu können.

8. Sie glauben, alle Völker
der Welt müssen aus realpolitischen und aus geistigen Gründen auf die
Anwendung von Gewalt verzichten. Da kein künftiger Frieden gewahrt bleiben
kann, wenn Völker, die über ihre Grenzen hinaus durch ständige Aufrüstung zu
Wasser, zu Lande und in der Luft mit Angriffen drohen, so glauben sie, dass die
Entwaffnung solcher Länder bis zur Festlegung eines breiter gefassten und
dauernden Systems allgemeiner Sicherheit wesentlich ist. [...]

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BeitragThema: Re: Völkerrecht in der Kurzfassung   Mi Dez 03, 2008 8:04 pm

Die Völkerrechtslage in Deutschland


Stellungnahme des unabhängigen Völkerrechtlers
Prof. Dr. jur. Bracht
(FSP)

I. Identität Deutschlands

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit dem
Deutschen Reich und daher auch nicht identisch mit dem Deutschland von
heute. Das Deutsche Reich besteht vielmehr bis auf den heutigen Tag
fort. Und zwar aus folgenden Rechtsgründen:


  1. Es gibt kein festes Datum, ab dem das Deutsche Reich
    untergegangen wäre. Daher besteht das Deutsche Reich bis auf den
    heutigen Tag fort. Nach Art. 25 des Grundgesetzes geht das Völkerrecht
    dem deutschen Recht im Range vor, weshalb alles, was dagegen verstößt,
    in Deutschland rechtswidrig ist. Das ergibt sich völkerrechtlich aus
    dem im Völkerrecht für den Krieg allein geltenden Gesetz des
    Internationalen Kriegsrechts, der sog. Haager Landkriegsordnung (HLKO)
    vom 18. 10. 1907. Sie gilt noch heute für jede Besatzungsmacht in jedem
    fremden Land, das infolge eines Krieges besetzt wurde (Art. 22 a.a.O.).
    Mithin ist davon auszugehen, daß das Deutsche Reich und auch Preußen
    noch vollständig weiterbestehen und nicht etwa gar völkerrechtlich
    zulässig von den Okkupationsmächten Polen, Rußland (Nord-Ostpreußen),
    Litauen (Memelkreise) annektiert worden sind.
  2. Nach allgemeinen
    Völkerrecht könnte das Deutsche Reich und auch Preußen am 08.05.1945
    erloschen sein, sofern eine sog. debellatio vorliegen würde. Das ist
    nach allgemeinem Völkerrecht dann der Fall, wenn eine politische Macht
    durch eine andere militärische Macht den Staat „Deutsches Reich" und
    auch „Preußen" vollkommen besiegt hätte. Das aber war nicht der Fall,
    wie sich völkerrechtlich eindeutig aus der „Erklärung in Anbetracht der
    Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Gewalt des
    Staates durch die Regierung des Vereinigten Königreiches von
    Großbritannien, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der
    Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) und die Provisorische
    Regierung der Französischen Republik” vom 05.06.1945 (sog. Berliner
    Erklärung) ergibt. Dort erklärten die Sieger das Fortbestehen
    Deutschlands in den Grenzen vom 31.12.1937. Daher betrachten sie
    Deutschland als politische Einheit in diesem Rahmen und wollten so über
    Deutschland verhandeln. Das bedeutet, daß debellatio Deutschlands nicht
    vorliegt und daß schon aus diesem Rechtsrahmen und Rechtsgrund das
    Deutsche Reich und Preußen staats- und völkerrechtlich in vollem Umfang
    fortbestehen.
  3. Diese Rechtsgrundlage wurde vom deutschen
    Staatsrecht bestätigt, indem das Bundesverfassungsgericht am 31.07.1973
    nach deutschem Verfassungsrecht festlegte, daß das Deutsche Reich
    fortbesteht und daß das bis auf den heutigen Tag so bleibt, da diese
    Entscheidung bis heute nicht aufgehoben wurde. Sie wurde sogar noch
    durch eine neue Entscheidung dieses Gerichtes von 1975, die zu den
    Ostverträgen erging, bestätigt, welche ebenfalls bis heute fortbesteht.
    Die Bundesrepublik Deutschland ist daher nach dem allgemeinen
    Öffentlichen Recht, also nach dem Völkerrecht und dem deutschen
    Staatsrecht nicht identisch mit dem Deutschen Reich, das als solches
    bis heute fortbesteht. Sie ist daher auch nicht etwa der
    Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, das ja als solches staats- und
    völkerrechtlich weiterbesteht. Es wird international auch nicht etwa
    durch die Bundesrepublik Deutschland vertreten, da dafür kein
    entsprechendes Mandat besteht. Eine den beiden Entscheidungen des
    Bundesverfassungsgerichtes entgegenstehende Entscheidung hat es bis
    heute noch nicht gegeben. Es wird von Seiten der BRD-Regierung immer
    behauptet, daß die BRD identisch mit dem Deutschen Reich sei. Dies ist
    nicht richtig: Es kann nicht ein Staat mit einem anderen
    völkerrechtlich fortbestehenden Staat identisch sein. Auch das
    Staatsvolk kann das nicht, da die BRD kein eigenes Staatsvolk hat.
    Daher gibt es auch kein eigenes Gesetz, aus dem hervorginge, daß
    Deutsche “Bundesbürger der BRD” seien.
  4. Nach diesen beiden
    Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind die ersten
    staatsrechtlichern Organe der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet,
    die Wiedervereinigung des gesamten Deutschen Reiches, also auch
    jenseits von Oder und Neiße, und ihre Pflichten zur Erreichung dieses
    Zieles nicht aufzugeben, sowie alles zu unterlassen, was dieses Ziel
    verhindern könnte. Es ist aber nicht zugleich in diesen Entscheidungen
    festgestellt worden, in welchem Rahmen diese Wiedervereinigung erfolgen
    sollte, wie also Ostdeutschland jenseits der Oder und Neiße behandelt
    werden sollte.
  5. Das ist auf die Formulierung des Art. 25 des
    Grundgesetzes zurückzuführen: Danach ist das Völkerrecht Bestandteil
    des deutschen Bundesrechts. Diese allgemeinen Regeln des Völkerrechts
    gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar
    für die Bewohner des Bundesgebietes. Während viele Bestimmungen des
    Grundgesetzes nicht unbedingt Bestandteil des deutschen Rechts geworden
    sind, da sie von den Alliierten den Deutschen aufgezwungen worden sind
    und das deutsche Volk nie befragt wurde, ob es auch diese Bestimmungen
    haben wolle, gilt dieses nicht für den Art. 25 GG.
  6. Dort ist
    allein auf der Grundlage des allgemeinen Völkerrechts die Wirkung
    dieser Bestimmung zur nationalen deutschen Pflicht geworden und
    völkerrechtlich zulässig. Es erscheint daher durchaus als Pflicht,
    einen neuen Freistaat Preußen in einem besonderen Teil des Deutschen
    Reiches zu begründen, da dem kein anderer Rechtsstatus entgegensteht..
    Ein solcher ist jedenfalls nicht erkennbar.

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BeitragThema: Was bedeutet eigentlich Völkerrecht?   Sa Dez 13, 2008 12:59 pm

"Was bedeutet Völkerrecht?"

Eine kurze Erklärung der UN

----- http://www.unis.unvienna.org/pdf/Treaty_2008_fact_sheet_5_de.pdf -----

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BeitragThema: Völkerrecht / Atlantik-Charta   Mi Feb 18, 2009 3:38 pm

Ich bin zwar kein Freund von wikipedia.de, möchte hier jedoch einmal eine Ausnahme machen:

http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrecht

erklärt wunderbar, was und wie Völkerrecht ist.
Einige Auszüge diesbezüglich hier:

1899 und 1907 wurden in den Haager Friedenskonferenzen kriegsvölkerrechtliche Regelungen festgelegt und der Haager Schiedsgerichtshof eingerichtet. Die Haager Landkriegsordnung wurde zur völkerrechtlichen Doktrin der zwei Weltkriege des 20. Jahrhunderts.
Einer der entscheidenden Aspekte des modernen Völkerrechts, das
Gewaltverbot, trat durch den Ersten Weltkrieg lange Zeit so zurück[2], dass es erst nach dem Ende des Ersten Weltkriegs zum ersten Mal im Briand-Kellogg-Pakt (Kriegsächtungspakt)
zwischen den beteiligten Staaten vereinbart wurde. Zuvor beschränkte
sich das Völkerrecht, was den Krieg angeht, darauf, zu versuchen,
Grausamkeiten einzudämmen und die Zivilbevölkerung zu schützen. Mit dem
Völkerbund (gegründet 1919) und seiner Nachfolgeorganisation, den Vereinten Nationen
(seit 1945), wurde erstmals eine gemeinsame internationale Ebene
geschaffen, die auf die Sicherung eines für alle Staaten verbindlichen
Völkerrechts abzielt.
Als Meilensteine des (positiven) Völkerrechts, sind zu nennen:

  • der Westfälische Friede von 1648
  • der Frieden von Utrecht von 1713
  • die Wiener Kongreßakte vom 9. Juli 1815
  • die so genannte Heilige Allianz vom 26. September 1815
  • das Aachener Kongressprotokoll vom 21. November 1818[3]
  • der Pariser Frieden vom 30. März 1856
  • die Genfer Konvention vom 22. August 1864
  • die Petersburger Erklärung vom 11. Dezember 1868
  • der Berliner Vertrag vom 13. Juli 1878
  • die Congoakte vom 26. Februar 1885
  • die Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907
  • die Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907
  • die Pariser Vorortverträge 1919 und 1920
  • der Briand-Kellogg-Pakt vom 27. August 1928
  • die Konvention von Montevideo von 1933
  • die Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945
  • die Genfer Abkommen vom 12. August 1949
  • die zwei Zusatzprotokolle vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949
  • das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982
  • das Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998
Leider, oder mit Absicht, werden wichtige Bestandteile nicht erwähnt.
Z.B. dieser:

Atlantik-Charta vom 14. August 1941
Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika und der
Premierminister Churchill, der die Regierung Seiner Majestät im
Vereinigten Königreich vertritt, sind zusammengetroffen und halten es
für richtig, gewisse Grundsätze der nationalen Politik ihrer Länder
bekanntzugeben, auf die sie die Hoffnung für eine bessere Zukunft der
Welt gründen.

  1. Ihre Länder streben keine Bereicherung an, weder in territorialer noch in anderer Hinsicht.
  2. Sie wünschen keine territorialen Veränderungen, die nicht im Einklang mit dem Willen der betreffenden Völker stehen.
  3. Sie achten das Recht sämtlicher Völker, jene Regierungsform zu
    wählen, unter der sie leben wollen. Sie wünschen, dass die Souveränität
    und die Eigen-Verwaltung jenen zurückgegeben werden, denen sie
    gewaltsam entrissen wurden.
  4. Sie sind bestrebt, mit Rücksicht auf bestehende Verpflichtungen
    dahin zu wirken, dass alle Staaten, ob groß oder klein, ob Sieger oder
    Besiegte, gleichermaßen Zutritt zum Handel und zu den Rohstoffen der
    Welt erhalten, um zu wirtschaftlichem Wohlstand zu gelangen.
  5. Sie erstreben die größtmögliche wirtschaftliche Zusammenarbeit
    aller Völker mit dem Ziele, allen Menschen bessere Arbeitsbedingungen,
    wirtschaftlichen Aufstieg und soziale Sicherheit zu bieten.
  6. Nach der endgültigen Zerstörung der ZENSUR-Herrschaft erhoffen sie
    die Gestaltung eines Friedens, der es allen Völkern ermöglicht,
    innerhalb ihrer Grenzen in Frieden zu leben und der allen Menschen in
    allen Ländern ein Leben frei von Not gewährleistet.
  7. Dieser Friede soll es allen Menschen ermöglichen, ohne Hindernisse die Meere und Ozeane zu bereisen.
  8. Sie hegen die Überzeugung, dass alle Völker dieser Welt aus
    ethischen und praktischen Gründen zum Verzicht auf Gewaltanwendung
    gelangen müssen. Der künftige Friede kann nicht erhalten werden, wenn
    die Rüstung zu Lande, zu Wasser und in der Luft durch Nationen
    weitergeführt wird, die mit Angriffen über ihre Grenzen hinaus drohen
    oder zu drohen bereit sind, daher glauben sie, dass die Abrüstung
    dieser Nationen nötig ist, solange nicht ein umfassendes und
    dauerhaftes System allgemeiner Sicherheit besteht. Sie werden in
    gleicher Weise alle anderen praktischen Maßnahmen fördern und
    ermutigen, den friedliebenden Völkern die erdrückenden Rüstungslasten
    zu erleichtern.

gez. Franklin D. Roosevelt gez. Winston S. Churchill

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BeitragThema: Genfer Konvention – Was ist Kriegsverbrechen?   Mi März 11, 2009 4:36 pm

Vor ein paar Minuten habe ich mal wieder mehrere annonyme e.Post Briefe erhalten.

Einige möchte ich hier veröffentlichen.




Genfer Konvention – Was ist Kriegsverbrechen?


Zur Beurteilung der alliierten Kriegsverbrechen im Ersten Weltkrieg haben wir im Beitrag >>Haager Landkriegsordnung<<
die entsprechenden Artikel, >>betreffend die Gesetze und
Gebräuche des Landkrieges<< ausgeführt. Selbstverständlich hatten
im Zweiten Weltkrieg die genannten Haager Artikel noch ihre Gültigkeit.

Während die Haager Landkriegsordnung die Rechte und Pflichten der
Militärs in einem Konflikt festgelegt hatte, beschrieben die Genfer
Konventionen von 1909 und 1929 (sowie – nach dem Zweiten Weltkrieg –
von 1949) die Grundpflichten zum Schutz der Opfer.
Die Rot-Kreuz-Abkommen von Juli 1929 >>Zur Verbesserung des Loses
der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde<< (60
Vertragsparteien) und das >>Abkommen über die Behandlung von
Kriegsgefangenen<< (53 Vertragsparteien) waren als Reaktion auf
die im Ersten Weltkrieg entstandenen humanitären Probleme im
Zusammenhang mit kriegsgefangenen Soldaten abgeschlossen worden.

In einem anderen Beitrag 1) haben wir das Thema Repressalie und Geiselerschießungen behandelt. Repressalien
wurden erst durch die Genfer Konvention über den Schutz von
Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949 in deren Artikeln 33
und 34 verboten.


Schließlich sei auf das 1925 verabschiedete und noch heute gültige
Genfer Abkommen hingewiesen, das die >>Verwendung von
erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen
Mitteln im Kriege<< untersagt. Dieses
Abkommen war nach dem Ersten Weltkrieg zum Schutz der Zivilbevölkerung
notwendig geworden, da der Luftkrieg die Möglichkeit der Bombardierung
von Städten eröffnete.


In seinem Artikel 8 II (b) hatte das Statut des Nürnberger Gerichtshofs
Kriegsrechtsverletzungen, also Kriegsverbrechen, eingegrenzt: „Solche
Verletzungen umfassen, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, Mord,
Mißhandlungen oder Deportationen zur Sklavenarbeit oder für irgendeinen
anderen Zweck von Angehörigen der Zivilbevölkerung von oder in
besetzten Gebieten, Mord oder Mißhandlungen von Kriegsgefangenen oder
Personen auf hoher See, Töten von Geiseln, Plünderung öffentlichen oder
privaten Eigentums, die mutwillige Zerstörung von Städten, Märkten oder
Dörfern oder jede durch militärische Notwendigkeit nicht
gerechtfertigte Verwüstung.“ Dabei meinten die Nürnberger Juristen offensichtlich nur die Besiegten2)


1) Siehe Beitrag >>Zu Recht und Praxis von Geiselerschießungen<<.
2) Über Problembereiche des Kriegsverbrechens siehe vor allem die
herausragende Studie von Arnim STEINKAMM, >>Grundlagen und
Entwicklung des Kriegsvölkerrechts und ausgewählte Kategorien der
Kriegsverbrechen<<, in: Franz W. SEIDLER u. Alfred DE ZAYAS, Kriegsverbrechen, Mittler, Hamburg-Berlin-Bonn 2002.













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BeitragThema: Genfer Konventionen   Mo Aug 22, 2011 8:15 am

http://de.wikipedia.org/wiki/Genfer_Konventionen

Bei facebook wurde heute, am 22.08., folgendes geschrieben:

Heute vor 147 Jahren unterzeichneten die ersten 12 Staaten die "Genfer Konvention", Grundlage des humanitären Völkerrechts, besonders in Kriegszeiten. Sie geht zurück auf den Gründer des "Roten Kreuzes", den gläubigen Schweizer Christen Henri Dunant. Er sah, wie 1859 nach einer Schlacht Verwundete ohne Hilfe gelassen wurden.


Aber auch hier:
https://www.drk.de/alt/voelkerrecht/genfer_konventionen/

oder
http://www.weltalmanach.de/stichwort/stichwort_genf.html

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Völkerrecht in der Kurzfassung

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